Kapitalertragssteuer

auf Wertpapiere

Informationen zur Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere

Auf Basis gesetzlicher Vorgaben erhöht sich mit 1. Jänner 2016 die Kapitalertragssteuer auf Wertpapiererträge von 25 % auf 27,5 %. Betroffen sind sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds etc.) und verbriefte Derivate.

Weitere Details zur Besteuerung von Wertpapieren finden Sie im nachstehenden Informationsblatt übersichtlich dargestellt.

Risikohinweis: Alle Angaben basieren auf der geltenden Rechtslage; Änderungen vom Gesetzgeber sind jederzeit möglich. Die Generali Bank erbringt keine Steuerberatung, weiters kann diese Information eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. Hier wird nur ein grober Überblick ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit geboten. Die Generali Bank AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität obiger Informationen.
Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse dar.