Generali Bank - Lexikon - M
Maestro:
siehe Bankomatfunktion
Mail:
elektronischer Versand von Schriftstücken
Mailing:
Versand von Informationen (z. B. Werbung) an Kunden
Maillost-Sperre:
von der Bank oder dem Kreditkarteninstitut veranlasste Kartensperre, wenn die Karte (Kreditkarte, Bankomatkarte) auf dem Postweg zum Kunden verloren geht
Malifizierung:
bedeutet die Verschlechterung der Bedingungen für Anleger infolge von Konversion (Umwandlung) bei festverzinslichen Wertpapieren (hauptsächlich bei Pfand- und Kommunalbriefen); ist nur unter Einhaltung der Emissionsbedingungen möglich
Manipulationsgebühr:
für die Kontoführung verrechnete Spesen
Marge:
Gewinnspanne für die Bank
Masseverwalter:
wird bei einem Konkurs gerichtlich beauftragt, die verbleibenden Gelder und Güter einer Firma zu verwalten und an die Gläubiger aufzuteilen. Masseverwalter sind in der Regel Rechtsanwälte. Im Konkursfall müssen alle noch verbleibenden Geschäfte über den Masseverwalter abgewickelt werden.
Minderjährige:
nicht voll geschäftsfähige Personen: unmündige Minderjährige (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr), mündige Minderjährige (vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr). Die Aufnahme eines Kredites ist Minderjährigen untersagt.
Minderkaufmann:
betreibt wie der Vollkaufmann ein Grundhandelsgewerbe, sein Unternehmen erfordert aber keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Er darf keine Firma führen und ist daher nicht im Firmenbuch eingetragen.
Mindestreserve:
dient der Geldmengensteuerung durch die Europäische Zentralbank. Jede Bank der MUM-Länder ist verpflichtet, 2% ihrer Einlagen und ihrer ausgegebenen Schuldverschreibungen bei der EZB zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt über den Weg der österreichischen Nationalbank; wird von der EZB verzinst
Minusdispostand:
jener Betrag, der den Disposaldo eines Kontos übersteigt
Minuszinsen:
siehe Vorschusszinsen
bei Spareinlagen anfallende Negativzinsen, z. B. bei vorzeitiger Behebung eines gebunden Betrages; werden am Jahresende oder bei Saldierung des Kontos gebucht. Der Betrag der Minuszinsen darf den Betrag der gutgeschriebenen Zinsen nicht übersteigen.
Der Kunde muss zumindest das von ihm eingezahlte Kapital zurückerhalten. Die in den Minuszinsen enthaltene KEST wird rückerstattet. Nicht alle Banken verrechnen die Minuszinsen an ihre Kunden weiter.
mittelfristig:
Kredit- und Veranlagungsgeschäfte mit Laufzeiten zwischen 1 und 5 Jahren
Mittelkurs:
das Mittel zwischen An- und Verkaufskurs bei Devisen und Valuten
MUM:
Ursprung engl.: Monetary Union Member
MUM–Länder:
alle Länder, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen
MUM–Währung:
Währungen jener Staaten, die an der europäischen Währungsunion teilnehmen
Mündelsicherheit:
gerichtlich beauftragte Veranlagung von Geldern für Personen, die unter Sachwalterschaft stehen; erfordert von Gesetz wegen besondere Sicherheit; Gelder werden in mündelsicheren Wertpapieren oder Sparbüchern veranlagt (Sparbuch, Kommunalbriefe, Pfandbriefe, Bundesanleihen, etc.)
Münzen:
Münzen sind Zahlungsmittel in Silber, Gold, oder Platin; sie haben meist einen Nennwert. Münzen, die nicht mehr geprägt werden, können neben dem Edelmetallwert auch noch Seltenheitswert (numismatischer Wert) für Sammler haben.