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Steuerthemen – Wissenswertes rund um Wertpapiere

Informationen zur Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere

Auf Basis gesetzlicher Vorgaben erhöht sich mit 1. Jänner 2016 die Kapitalertragssteuer auf Wertpapiererträge von 25 % auf 27,5 %. Betroffen sind sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds etc.) und verbriefte Derivate.

Weitere Details zur Besteuerung von Wertpapieren finden Sie im nachstehenden Informationsblatt übersichtlich dargestellt.Kundeninformationsblatt Besteuerung von Wertpapieren (99 KB), 01.01.2016

Risikohinweis: Alle Angaben basieren auf der geltenden Rechtslage; Änderungen vom Gesetzgeber sind jederzeit möglich. Die Generali Bank erbringt keine Steuerberatung, weiters kann diese Information eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen. Hier wird nur ein grober Überblick ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit geboten. Die Generali Bank AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität obiger Informationen.
Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder ein Angebot, eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung noch eine Anlageanalyse dar.

Aktuelles zur Nutzung des Gewinnfreibetrags

Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG

Diese zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben geschaffene Steuerbegünstigung ermöglicht Ihnen, bis zu 45.350 Euro pro Jahr – einkommensteuerfrei zu stellen. Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG steht unabhängig von der Gewinnermittlungsart sowohl Bilanzierern als auch Einnahmen-Ausgabenrechnern zu. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt:
 

Der Gewinnfreibetrag im Detail

Der Prozentsatz für die Ermittlung des Gewinnfreibetrages ist für bestimmte Gewinnanteile gestaffelt:
Gewinnanteile bis EUR 175.000,- 13 %
Gewinnanteile zwischen EUR 175.000,- und EUR 350.000,- 7 %
Gewinnanteile zwischen EUR 350.000,- und EUR 580.000,- 4,5 %
Für Gewinnanteile ab EUR 580.000,- steht kein Gewinnfreibetrag zu.

Die ersten 30.000 Euro Gewinn werden in Form des Grundfreibetrags automatisch beim Finanzamt berücksichtigt. Dieser beträgt max. 3.900 Euro pro Person und Jahr (13 % von 30.000 Euro). 
Bei Gewinnen über 30.000 Euro ist eine Investition nötig, um über den Grundfreibetrag hinaus den Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Bis zu 45.350 Euro können z.B. durch Kauf von geeigneten Wertpapieren steuerfrei gestellt werden. Bei entsprechendem Gewinn und einem angenommenen Höchststeuersatz von 55 % können so bis zu 24.942 Euro vom Finanzamt zurückgeholt werden.

Rechenbeispiel

Ein Freiberufler hat 2016 einen Gewinn von 420.000,00 €
Grundfreibetrag (13% von 30.000,00) 3.900,00 €
Investition in begünstigte Wertpapiere: 34.250,00 €
13% von 145.000,00 € 18.850,00 €
7% von 175.000,00 € 12.250,00 €
4,5% von 70.000,00 € 3.150,00 €
Zu versteuernder Gewinn nach Gewinnfreibetrag 381.850,00 €
Einkommensteuerersparnis 19.075,00 €

Geeignete Wertpapiere

Begünstigt sind Wertpapiere im Sinne des § 14 EStG - also u.a. Unternehmensanleihen, Staatsanleihen, Wohnbauanleihen, bestimmte Garantiezertifikate oder auch bestimmte Investmentfonds.

Diese müssen dem Betrieb mindestens vier Jahre gewidmet werden und eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren haben. Bei Verkauf vor Ablauf der Vier- Jahres-Frist kommt es zur Nachversteuerung, außer es werden ersatzweise begünstigte abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft (Ersatzbeschaffung).

Über unser aktuelles Angebot an geeigneten Wertpapieren informieren wir Sie gerne!
Kontaktieren Sie uns!