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Barrierefreiheit

Informationen nach dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (RL [EU] 2019/882) umsetzt. Ziel ist es, die Zugänglichkeit von bestimmten Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern und die digitale Teilhabe zu gewährleisten. Die Generali Bank setzt diese Richtlinie mit einer komplett überarbeiteten und neu gestalteten Homepage um, zum Vorteil aller Kundinnen und Kunden.

Barrierefreiheitserklärung

Die Barrierefreiheitserklärung erläutert, welche Bereiche der Website uneingeschränkt zugänglich sind, ob es Elemente gibt, die – beispielsweise aus technischen Gründen – zur Zeit noch nicht barrierefrei sind, und welche das sind, es wird angegeben, was und wie und auf welcher Grundlage geprüft wurde. 

Informationen über die Konformität nach dem Barrierefreiheitsgesetz (Konformitätserklärung)

Informationen in einfacher Sprache

Was ist ein Sparkonto? Wozu schließt man einen Kreditvertrag ab? Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen nach dem Barrierefreiheitsgesetz in sogenannter einfacher Sprache, die Ihnen unsere Angebote genauer erklären können.

Wenn Sie auf die untenstehenden Links klicken, kommen Sie direkt zur Seite mit dem Thema, das Sie interessiert:

Einfache Sprache: Online-Sparen

Einfache Sprache: Elektronischer Geschäftsverkehr

Einfache Sprache: Kredite

Einfache Sprache: Wertpapier-Geschäfte

Einfache Sprache: Debitkarte

Einfache Sprache: Kreditkarte

Einfache Sprache: Zahlungskonto/Zahlungsverkehr