Aktuelles
Umstellungen im Zahlungsverkehr (Exotenwährung)
Bis spätestens November 2026 wird in Österreich die neue ISO 20022 flächendeckend im Zahlungsverkehr eingeführt. ISO 20022 ist ein internationaler Standard für den Austausch von Zahlungsverkehrsdaten. Er legt fest, wie Informationen in Zahlungsaufträgen, Kontoauszügen oder Meldungen zwischen Banken und Unternehmen strukturiert übertragen werden. Dieser neue Standard betrifft sowohl SEPA- als auch internationale Non-SEPA-Zahlungen im Kunde-Bank-Bereich und stellt einen wesentlichen Modernisierungsschritt für den gesamten Zahlungsverkehr dar.
Im Zuge der Umstellung passen wir unsere internen Systeme, sowie unsere angebotenen Zahlungsservices an die neuen Vorgaben an. Deshalb werden ab Jänner 2026 Überweisungen in sogenannten Exotenwährungen (= alle Währungen außer CHF, USD, JPY und Euro) nicht mehr angeboten, da sie mit dem neuen ISO-20022-Standard nicht kompatibel sind.
Bitte beachten Sie, dass wir keine alternativen Leistungen anbieten können, die diesen Service ersetzen. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig entsprechende Vorkehrungen zu treffen und gegebenenfalls auf Angebote anderer Zahlungsdienstleister auszuweichen.
Information zur möglichen Rückzahlung von Bestandsprovisionen aus dem Zeitraum 2003–2007 (Rahmenvereinbarung mit VKI)
Generali Bank AG hat mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Rahmenvereinbarung zu Bestandsprovisionen abgeschlossen, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von Investmentfonds im Zeitraum von 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2007 vereinnahmt wurden.
Der VKI vertritt die Rechtsansicht, dass Bestandsprovisionen in diesem Zeitraum gegenüber Kund:innen nicht ausreichend offengelegt wurden und daher herauszugeben sind. Auf Basis der getroffenen Vereinbarung bieten wir betroffenen Kund:innen die Möglichkeit, eine Rückzahlung zu beantragen.
Die Rückzahlung wird pro Depot berechnet; bei mehreren Depotinhaber:innen erfolgt die Berechnung einmalig pro Depot. Eine Differenzierung nach einzelnen Fondsprodukten findet nicht statt.
Betroffene Kund:innen haben drei Monate ab der Veröffentlichung auf der Homepage (d.h. bis spätestens 30. April 2026) Zeit, sich bei uns zu melden. Füllen Sie dafür das untenstehende Formular aus und senden Sie dieses entweder schriftlich an Generali Bank AG, Landskrongasse 1-3, 1010 Wien oder per E-Mail an serviceteam@generalibank.at.
Nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Berücksichtigung mehr. Diese Information erfolgt ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dem Grunde oder der Höhe nach, im Rahmen der mit dem VKI getroffenen Vereinbarung.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0810 500 100 (montags-freitags 8-13 Uhr) oder unter der E-Mailadresse serviceteam@generalibank.at.
Bitte laden Sie sich das folgende Formular herunter: